Ein Blick hinter die Kulissen: Wie läuft die Lebensmittelüberwachung bei Nibelungentee ab? - Nibelungentee

Ein Blick hinter die Kulissen: Wie läuft die Lebensmittelüberwachung bei Nibelungentee ab?

von Jörg

Habt ihr euch schon mal gefragt, wie es eigentlich hinter den Kulissen bei Nibelungentee aussieht?

Heute nehme ich euch mit auf eine kleine Reise „unter die Haube“ unseres Tee-Shops und erzähle, was wir als Lebensmittelunternehmen in Deutschland alles beachten müssen.

Deutschland und seine Vorschriften

Deutschland ist bekannt für seine Liebe zu Normen und Vorschriften – das gilt natürlich auch für uns als Lebensmittel-Shop. Offiziell nennt sich das dann „Inverkehrbringer“ oder „Lebensmittelunternehmer“. Was bedeutet das konkret? Wir sind verpflichtet, uns bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde zu registrieren.

Unsere zuständige Behörde

Ein Kontrollbericht der LebensmittelüberwachungDer Kontrollbericht sieht etwas verfleckt aus, kommt aber durch das 2 lagige Durchschreibepapier (ja ja, nix digital)

Da unser Firmensitz in Worms, Rheinland-Pfalz liegt, ist für uns die Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung Alzey-Worms zuständig. Klingt erstmal bürokratisch, aber dahinter steckt ein ziemlich klarer Ablauf.

So läuft eine Kontrolle ab

Ungefähr einmal im Jahr bekommen wir Besuch von einem Mitarbeiter der Behörde – und zwar ganz ohne Vorankündigung. Das sorgt jedes Mal für ein bisschen Nervenkitzel, aber Routine ist es trotzdem geworden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Entnahme von zufälligen Teeproben. Diese werden dann im Landesuntersuchungsamt Trier auf Herz und Nieren geprüft. Wie das abläuft? Zwei identische Chargen einer Teesorte (zum Beispiel unser Grüner Pfirsich-Hanf) werden unter Aufsicht des Kontrolleurs und von uns abgepackt, in durchsichtige Probenbeutel verpackt und amtlich versiegelt (Besserwisser Wissen: Best.-Nr.: 100 57 8520 001 von der Firma Jüngling 😎).

Teeprobe im amtlichen Probenbeutel Ein amtlicher Probenbeutel

Was passiert mit den Proben?

Eine Probe geht direkt ins Landesuntersuchungsamt, die andere bleibt bei uns im Lager. Nach Ablauf einer bestimmten Frist – in der Regel sind das etwa zwei Monate – dürfen wir unsere Probe wieder ins Lager zurückführen. Das Siegel darf dann natürlich entfernt werden.

Was wird kontrolliert?

Geprüft werden nicht nur die Inhaltsstoffe des Tees, sondern auch die angegebenen Mengen, die Zubereitungshinweise und alle rechtlichen Informationen auf dem Etikett. So wird sichergestellt, dass ihr als Kunden immer genau das bekommt, was auf der Verpackung steht – und wir weiterhin mit gutem Gewissen unsere Tees anbieten können.
Aber auch unser Lager wird dabei natürlich inspiziert.

So viel also zum Blick hinter die Kulissen!

Wenn ihr Fragen habt oder mehr wissen wollt, schreibt uns gerne.


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