Abgabefrist 31.07. – Abwarten und Tee trinken? Lieber nicht!
Ach, die Steuererklärung – das jährliche Ritual, bei dem man sich fragt, wie man bloß all die Belege, Formulare und Zahlenberge in einen einzigen Termin quetschen soll. Die gute Nachricht: Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist der **31. Juli**. Die schlechte Nachricht: Abwarten und Tee trinken ist zwar eine Option, aber keine sonderlich zielführende.
Fristen sind einzuhalten 😎
Tee trinken als Strategie?
Manchmal fühlt es sich ja so an, als ob man nur eine Tasse Tee zur Beruhigung braucht, dann läuft das Steuer-Drama schon irgendwie von selbst. Vielleicht ist es das ostfriesische Motto: „Abwarten und Tee trinken.“ Doch das Finanzamt wartet nicht – und wer glaubt, mit beruhigtem Teegenuss das Steuerproblem vertreiben zu können, wird spätestens am 1. August unangenehm überrascht.
Prokrastination trifft auf Bürokratie
Die Steuererklärung bis zum 31.07. abgeben? Easy. Dachten wir zumindest vor ein paar Wochen. Dann kam der innere Schweinehund und ein wenig Teegenuss. Und schwupps – plötzlich ist der 30. Juli, 23:45 Uhr. Was macht man? Noch schnell alle Quittungen sortieren und Schweißperlen wegtrinken.
Er kommt ganz sicher: Der 31.07.
Unser Tipp: Lieber früh anfangen, sonst wird aus „Abwarten und Tee trinken“ schnell „Panik und Kaffee kippen“ (Kaffee hätten wir dann natürlich auch im Angebot 🤩).
Fazit: Tee trinken ja – aber am besten gleichzeitig mit der Steuererklärung
Tee ist klasse, hilft beim Runterkommen und bringt Gemütlichkeit in den Alltag. Aber bei der Steuererklärung hilft nur eins: Rechtzeitig beginnen! Die Abgabefrist am 31.07. ist knallhart und kaum verhandelbar.
Die Steuererklärung muss doch sowieso gemacht werden - Warum nicht mit einer Tasse Tee?
Also lieber einen Plan machen, Tee in Reichweite stellen – und anstatt nur abzuwarten, anfangen. Dann macht das Ausfüllen der Formulare auch gleich viel mehr Spaß.
Prost auf den Tee und eine pünktliche Steuererklärung! 🍵💼
Und weil wir immer wieder gefragt werden: Ja, auch Nibelungentee muss alles versteuern – selbst den Schwarztee! Der Genuss selbst ist zwar steuerfrei, aber beim Tee kennt das Finanzamt keinen Spaß.
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